Wie werden die Schülerbeiträge aufgeteilt?


Der Schülerbeitrag beinhaltet Spesen für den Gesundheitstag, sowie Eintritte und Fahrtkosten für alle eintägigen unterrichtsbegleitenden Veranstaltungen. Nicht inbegriffen sind die Kosten für mehrtägige Lehrfahrten und Ausgaben im Wahlbereich. Diese werden getrennt und je nach Höhe der anfallenden Ausgaben eingehoben. Mit den Schülerbeiträgen werden keine Referentenhonorare vergütet. Im Falle von Bedürftigkeit können Familien um Befreiung ansuchen.

Warum sind die Schülerbeiträge im 1. Biennium niedriger als im zweiten Biennium und in der Abschlussklasse?


Die niedrigeren Schülerbeiträge im 1. Biennium ergeben sich einerseits durch die Finanzierungsplanung am Beginn des Schuljahres, andererseits auf der Grundlage von Erfahrungswerten. Im 1. Biennium stehen den Schülerinnen und Schülern weniger Tage für schulbegleitende Veranstaltungen zur Verfügung. Die gewählten Angebote sind zumeist kostengünstiger als jene des zweiten Bienniums und der Abschlussklassen. Bei ein- oder mehrtägigen Fahrten werden kürzere Entfernungen bevorzugt.

Kann ich Einsicht in die Spesenverteilung meiner Klasse nehmen?


Die Finanzierungsplanung ist auf der Homepage der Schule unter Visionen und Konzepte/Dreijahresplan für das Bildungsangebot – Teil C Tätigkeitsplan einsehbar. Die Finanzierungsplanung bildet die Grundlage, für die Festlegung der Höhe der Schülerbeiträge durch den Schulrat.

Werden am Ende des Schuljahres die nicht in Anspruch genommenen Gelder jeder einzelnen Klasse zurückbezahlt?


Nein. Die Schülerbeiträge verstehen sich als Pauschalbetrag und werden nicht rückerstattet. Geringfügige Abweichungen zu den eingehobenen Beiträgen sind möglich. Im mehrjährigen Durchschnitt entsprechen die eingehobenen Schülerbeiträge den reellen Ausgaben.

Zur Handhabung der Restbeträge gilt folgende Vorgangsweise:

1.-3. Klasse: Restbeträge fließen einmalig in die Ausgaben für Verbrauchsmaterial oder als Spesenbeitrag in eine zweitägige Fahrt (1. Biennium) – sofern vorgesehen – ein.

4. Klassen: Restbeträge fließen als Spesenbeitrag in die mehrtägige Reise – sofern vorgesehen – oder

in Eintritte für das Projekt „Schwimmen – Klettern – Eislaufen“ ein. Finden weder eine mehrtägige Reise noch das obengenannte Projekt statt, werden die Restbeträge auf die 5. Klasse übertragen.

5. Klassen: Restbeträge fließen als Spesenbeitrag in die mehrtägige Reise (falls angeboten) ein; verbleibende Restbeträge werden pauschal rückerstattet.

Kann die Schule in Bezug auf den Maturaball Unterstützung bei der Organisation oder der Suche nach einer Partnerklasse leisten?


Nein. Da es sich nicht um einen Schulball handelt, ist der Maturaball eine private Initiative der Schülerinnen und Schüler.

Wenn die Schüler*innen aufgrund der Maturaballorganisation vom Unterricht fehlen, wird dies von der Schule bzw. von den Lehrpersonen als entschuldigte Abwesenheit betrachtet?


Das Entschuldigen der Abwesenheiten liegt in der Zuständigkeit der Klassenvorstände. Da die Schülerinnen und Schüler für persönliche Zwecke und nicht im Auftrag der Schule abwesend sind, kann eine Abwesenheit zum Zwecke der Maturaballorganisation unentschuldigt bleiben.

Wenn die Schüler*innen am Tag vor bzw. nach dem Maturaball vom Unterricht fernbleiben, wird dies von der Schule bzw. von den Lehrpersonen als entschuldigte Abwesenheit betrachtet?


Die Schulordnung (Beschluss des Schulrates Nr. 8 vom 25.10.2022) beinhaltet folgenden Passus:

4.5 Verlagerung des Unterrichts einer Abschlussklasse: Eine Abschlussklasse kann einmalig um eine eintägige Verlagerung des Unterrichts der gesamten Klasse ansuchen. Der begründete Antrag wird dem Klassenvorstand vorgelegt und muss vom Klassenrat genehmigt werden.

Dürfen die Schüler *innen in den geplanten Klassenversammlungen die Organisation des Maturaballes besprechen?


Das Abhalten einer Klassenversammlung muss in der Direktion unter Vorlage der Tagesordnung beantragt werden. In Klassenversammlungen kann auch die Organisation des Maturaballs besprochen werden; auf die Tagesordnung wird kein Einfluss genommen. Das Protokoll der Klassenversammlung wird im Sekretariat abgegeben und dem Klassenrat zur Kenntnis gebracht.

Warum weisen die zwei Schulsemester so große Unterschiede hinsichtlich ihrer Dauer auf?


Die Festlegung der Semesterdauer liegt in der Zuständigkeit des Schulrates. Das kürzere erste Semester räumt den Schülerinnen und Schülern mehr Zeit ein, um Lernrückstände im zweiten Semester aufholen zu können. Das erste Semester hat in erster Linie orientierenden Charakter und gibt den Jugendlichen Anhaltspunkt hinsichtlich Ihrer Lernentwicklung. Nichtsdestotrotz fließt die Bewertung des ersten Semesters in die Schlussbewertung ein. Wurden die Lernrückstände aus dem 1. Semester aufgeholt, wird die negative Bewertung des ersten Semesters nicht mehr berücksichtigt.

Viele Schüler melden sich vom Religionsunterricht ab. Was passiert mit den Schüler*innen, die vom Religionsunterricht befreit sind?


Falls Eltern es wünschen, beantragen sie im Zuge der Einschreibungen die Befreiung ihres Sohnes/ihrer Tochter vom Religionsunterricht. Dabei geben sie an, wie ihr Sohn/ihre Tochter die Zeit der Religionsbefreiung verbringen soll, z.B. Verlassen der Schule oder späterer Schuleintritt, selbstständiges Arbeiten unter Aufsicht oder Alternativunterricht. Aufgrund des Mangels an Ressourcen ist die Möglichkeit des Alternativunterrichts nur bedingt umsetzbar.

Innerhalb 30. Juni eines jeden Jahres kann das Ansuchen um Religionsbefreiung bzw. Besuch des Katholischen Religionsunterrichts abgeändert werden. Der Antrag greift jeweils im darauffolgenden Schuljahr. Volljährige Schülerinnen und Schüler treffen diese Entscheidung selbst.

Künftig werden alle Schülerinnen und Schülern, die vom Religionsunterricht befreit sind, ein verpflichtendes Angebot zur Wertevermittlung erhalten. Im Schuljahr 2023-2024 werden erste Pilotschulen der Oberstufe die Umsetzung erproben. An den Oberschulen J. Ph. Fallmerayer findet eine Erprobung des Ethikunterrichts in der Klasse 5As statt. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollten Rückschlüsse für die künftige Umsetzung des Alternativunterrichts liefern.

Gesetzliche Durchführungsbestimmungen sind noch nicht vorhanden.

Auszug aus der Homepage der Bildungsdirektion (News | Deutschsprachige Schule | Autonome Provinz Bozen – Südtirol; Stand: 03.03.2023)

 

Abmeldung vom Religionsunterricht in Zahlen

8634 Kinder und Jugendliche an Südtirols Grund,- und Mittelschulen sowie Ober- und Landesberufsschulen, also rund 12 Prozent aller Schülerinnen und Schüler, besuchen den Katholischen Religionsunterricht nicht. Bildungspolitisches Ziel ist, dass es im Schulbetrieb für sie alle zukünftig ein verpflichtendes Alternativangebot zum Katholischen Religionsunterricht gibt, und zwar eine Form von Ethikunterricht. Details zur geplanten Umsetzung haben heute (15. Dezember) Landesrat Philipp Achammer und Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner bei der Pressekonferenz vorgestellt. Angelika Ebner Kollmann, Schulführungskraft des Grundschulsprengels Bozen, und Michaela Dorfmann vom Schulsprengel Meran Untermais haben von diesbezüglichen Pilotprojekten aus der Praxis berichtet.

„Der Katholische Religionsunterricht hat in unserem Land eine besondere Bedeutung“, schickt Landesrat Philipp Achammer voraus. Während man sich im restlichen Staatsgebiet für diesen anmelde, sei es in Südtirol umgekehrt. „Bei uns nimmt man das Angebot automatisch in Anspruch, außer man meldet sich ausdrücklich davon ab.“ Auch wenn der Katholische Religionsunterricht sich in den vergangenen Jahrzehnten in vielerlei Hinsicht stark gewandelt habe, habe er in vielen Köpfen immer noch den Anstrich einer Vermittlung von Glaubensinhalten. Das sei er aber schon lange nicht mehr, sagt Landesrat Achammer. „Der Katholische Religionsunterricht musste sich auf die verschiedenen Lebensrealitäten von Kindern und Jugendlichen, von Familien einstellen, vor allem im Dialog miteinander und im Respekt auch vor anderen Konfessionen.“ Nichtsdestoweniger hat Südtirol inzwischen eine beträchtliche Quote von Schülern, die sich vom Katholischen Religionsunterricht abmelden. Die aktuellen Zahlen für das Schuljahr 2021/22 aus den drei Bildungsdirektionen zu den Abmeldungen vom Katholischen Religionsunterricht zeigen deutlich, wie es um den Besuch desselben an Südtirols Schulen bestellt ist. 88 Prozent der insgesamt 74.174 Schüler an Südtirols deutsch- und italienischsprachigen sowie ladinischen Schulen nehmen freiwillig am Katholischen Religionsunterricht teil, während sich 12 Prozent von diesem abgemeldet haben. Den höchsten Prozentsatz weisen mit 18 Prozent die italienischsprachigen Schulen auf, gefolgt von den deutschsprachigen mit rund 9,8 Prozent und den ladinischen mit 3,3 Prozent. Deutlicher sind die Unterschiede beim Vergleich der Schulstufen: Die höchste Abmeldequote verzeichnen die Oberschulen mit 16,2 Prozent (3272 Schüler), die niedrigste die Landesberufsschulen mit 9,6 Prozent (911 Schüler). An den Grundschulen verzichten 10,2 Prozent aller Schüler (2820 Schüler) und an den Mittelschulen 9,7 Prozent (1630 Schüler) auf den Katholischen Religionsunterricht.

Die Gründe für die Abmeldungen vom Katholischen Religionsunterricht seien verschieden. Es könne daran liegen, dass die Kinder oder Jugendlichen einer anderen Konfession angehörten, aus einem anderen Kulturkreis kämen, sagt Landesrat Achammer. „Es kann aber durchaus auch am Reiz einer Freistunde in der Oberschule liegen.“

Ungeachtet dessen, stellt sich dennoch das Problem der Tätigkeiten für jene Schüler, die sich nicht am konfessionellen Religionsunterricht beteiligen. Laut den gängigen Bestimmungen sehen die jeweiligen Schulen anstatt des Katholischen Religionsunterrichtes verschiedene Möglichkeiten vor, beispielsweise unter Aufsicht einer Lehrperson sich eigenständig zu beschäftigen oder Förderangebote zu nutzen. Ausdrücklich zugelassen ist aber auch die Möglichkeit, von der Schule abwesend zu sein.

„Der verpflichtende Besuch des Alternativunterrichts Ethik würde in dieser Sache Klarheit schaffen und das Recht aller Schüler auf eine gleiche Schulzeit und damit die Gleichbehandlung aller in Bezug auf die zu absolvierenden Anzahl an Schulstunden garantieren“, sagt Landesrat Achammer. „Dem liegt auch die Überzeugung zugrunde, dass jedes Kind, jeder Jugendliche eine Form von Wertevermittlung oder -bildung braucht.“ Gerade in der jetzigen Zeit, wo der „Ausgleich innerhalb einer Gesellschaft, Austausch und Verständigung, Toleranz und Respekt wichtiger denn je“ seien, sei es unabdingbar, „diese wesentliche Werte auch zu leben und den Kindern und Jugendlichen zu vermitteln.“ Wo die Vermittlung aber nicht gelinge, „braucht es unbedingt eine verpflichtende Alternative zum Religionsunterricht“, sagt Landesrat Achammer.

Ziel des Ethikunterrichts

Mit dem auf Landesebene einzuführenden Ersatzpflichtfach Ethik sollten zukünftig auch jene Schüler, die „aus verschiedensten Gründen“ den Katholischen Religionsunterricht nicht besuchen, eine „religiös-ethisch-philosophische Bildung“ erhalten, sagt Landesschuldirektorin Sigrun Falkensteiner. „Damit wollen wir die Wertevermittlung nicht der Beliebigkeit überlassen, sondern dahingehend ein Zeichen setzen, dass uns diese wichtig ist.“ Gleichzeitig werde die Auseinandersetzung und das Verständnis der eigenen Identität und Kultur gefördert, was die Bereitschaft stärke, Verantwortung für sich und das Zusammenleben zu übernehmen.“

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