Hier finden Sie die wichtigsten Informationen für die Studienbeihilfen für das laufende Schuljahr 23/24.

Diese Informationen sowie der Wettbewerb und die Verordnung wurden auf der Homepage Dienst | CIVIS, das neue Südtiroler Bürgernetz: Studienbeihilfen für Schüler, die in Südtirol eine Schule besuchen und aus Studiengründen außerhalb der Familie wohnen (Heim, Tagesheim, Privat) – Schuljahr 2023/2024 veröffentlicht.

Jene Schüler*innen, welche im Schuljahr 2023/2024 aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht sind (Heim, Tagesheim, Privat), haben die Möglichkeit, um eine Studienbeihilfe anzusuchen. Folgende Termine wurden mit Dekret Nr. 19357 vom 20.10.23 festgelegt:

  • Antragszeitraum: 01. Februar 2024 – 03. April 2024, innerhalb 12.00 Uhr
  • Veröffentlichung der vorläufigen Rangordnung: 15. Mai 2024
  • Berichtigungszeitraum: 16. Mai 2024 – 31. Mai 2024, innerhalb 12.00 Uhr
  • Veröffentlichung endgültige Rangordnung: bis zum 14. Juni 2024
  • Auszahlung der Studienbeihilfen: innerhalb Juli 2024

Der für die Antragstellung essenzielle FWL (Faktor der wirtschaftlichen Lage – bezogen auf das Einkommen 2022) kann mittels EEVE-Erklärung erstellt werden. Wurde dieser bereits erstellt, so ist dieser jedenfalls gültig.

 

Veröffentlicht: 24.01.2024

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